Die unwahr gewordene Firma. Irreführungsverbot versus Bestandsschutz. Pöpel, Vol
Bibliotheksexemplar mit den übl. Bibliotheksstempeln u. Einträgen. Innen sauberer, sehr guter Zustand. Berliner Hochschulschriften zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, 22. Aus dem Inhalt: Firmenbezeichnungen müssen im Zeitpunkt der Firmengründung wahr sein. Sie können jedoch im Laufe der Zeit unwahr werden, etwa im Falle des Ausscheidens des Firmengründers aus einer Personenfirma oder wenn sich bei einer Sachfirma der Unternehmensgegenstand ändert. Mit dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot und dem handelsrechtlichen Grundsatz der Firmenbeständigkeit stehen sich zwei Rechtsgrundsätze gegenüber, die durch diese oder ähnliche Veränderungen in der Unternehmenssphäre in ein Konfliktverhältnis zueinander geraten können. Ein Beispiel ist die „Doktorfirma“, aus der der promovierte Firmengründer ausscheidet.