Die unwahr gewordene Firma. Irreführungsverbot versus Bestandsschutz. Pöpel, Vol

Bibliotheksexemplar mit den übl. Bibliotheksstempeln u. Einträgen. Innen sauberer, sehr guter Zustand. Berliner Hochschulschriften zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, 22. Aus dem Inhalt: Firmenbezeichnungen müssen im Zeitpunkt der Firmengründung wahr sein. Sie können jedoch im Laufe der Zeit unwahr werden, etwa im Falle des Ausscheidens des Firmengründers aus einer Personenfirma oder wenn sich bei einer Sachfirma der Unternehmensgegenstand ändert. Mit dem wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot und dem handelsrechtlichen Grundsatz der Firmenbeständigkeit stehen sich zwei Rechtsgrundsätze gegenüber, die durch diese oder ähnliche Veränderungen in der Unternehmenssphäre in ein Konfliktverhältnis zueinander geraten können. Ein Beispiel ist die „Doktorfirma“, aus der der promovierte Firmengründer ausscheidet.

Die Verwertbarkeit der Firma im Konkurs. Raffel, Matthias.:

Innen mit den übl. Bibliotheksstempeln- u. Einträgen, teils durchgestrichen, sonst sehr sauberes Exemplar. Prozessrechtliche Abhandlungen Heft 93. A. Die Firma als Bestandteil der Konkursmasse./ B. Die Verwertbarkeit der Sachfirma einer juristischen Person./ C. Die Verwertbarkeit der Personenfirma einer juristischen Person./ D. Die Verwertbarkeit der Firma des Einzelkaufmanns./ E. Die Verwertbarkeit der Firma einer Personenhandelsgesellschaft, etc. deu B10-03-05D|255|17933BB.

The Heart of Justice

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